Der Übergang aus der KiTa an die Grundschule: Stadt Leingarten

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Der Übergang aus der KiTa an die Grundschule

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Die Kooperation KiTa-Schule

Die "Kooperation KiTa - Schule" bezieht sich auf die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten (KiTas) und der Eichbottschule, um den Übergang und die Entwicklung von Kindern im Vorschul- und Schulalter zu unterstützen. Diese Zusammenarbeit zielt darauf ab, den Übergang von der frühkindlichen Bildung in die schulische Bildung zu erleichtern und eine nahtlose, kontinuierliche Entwicklung für die Kinder zu fördern. Um dies zu realisieren gibt es für jede KiTa eine zuständige Lehrkraft, die in regelmäßigen Abständen in die KiTa kommt.

Hier sind einige der Hauptaspekte und Ziele hinter diesem Modell:

1. Kontinuität und Übergang: Ein fließender Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule ist entscheidend für Kinder. Die Kooperation zielt darauf ab, diesen Übergang zu erleichtern, indem Informationen über das Kind und seine Bedürfnisse zwischen KiTa und Schule ausgetauscht werden.

2. Informationsaustausch: Der regelmäßige Austausch von Informationen zwischen KiTa und Schule ist entscheidend. Dies bezieht sich auf den Entwicklungsstand des Kindes, seine Stärken, Schwächen und spezielle Bedürfnisse.

3. Elternbeteiligung: Eltern werden in den Prozess einbezogen, um die Bildung und Entwicklung ihrer Kinder besser zu unterstützen. Sie werden informiert und ermutigt, aktiv an der Bildungsbeteiligung ihrer Kinder teilzunehmen.

4. Übergangsaktivitäten: Gemeinsame Aktivitäten und Programme werden entwickelt, um den Kindern den Übergang zu erleichtern. Dies können Besuche von Vorschullehrern in der KiTa, gemeinsame Projekte oder Programme sein, die die Kinder auf die Schulzeit vorbereiten.

Die Kooperation zwischen KiTa und Schule hat zum Ziel, die Bildungsreise der Kinder nahtlos zu gestalten, ihre Entwicklung zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie die bestmögliche Unterstützung auf ihrem Weg zur schulischen Bildung erhalten.

Projekt "Schulreifes Kind"

Für Kinder, die für den Übergang in die Schule zusätzliche Förderung benötigen, wurde das Projekt "Schulreifes Kind" entwickelt. Die Leingartener Schulen nehmen an diesem Projekt teil und haben so die Möglichkeit, Kindern die diese Förderung benötigen deutlich mehr Unterstützung beim Übergag in die Grundschule zukommen zu lassen.

Das präventiv ausgerichtete Kooperations- und Förderprojekt „Schulreifes Kind“ an rund 240 Modellstandorten im Land verfolgt das Ziel, Kinder mit schulrelevanten Entwicklungsverzögerungen bzw. Entwicklungsrisiken frühzeitig durch eine gezielte Zusatzförderung in Kleingruppen auf einen gelingenden Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule vorzubereiten sowie die Kooperation zwischen den Bildungseinrichtungen Kindergarten und Schule zu intensivieren. 

Der Elternabend "Mein Kind kommt in die Schule"

Um Sie als Erziehungsberechtige frühzeitig über die Anforderungen und auch die organisatorischen Strukturen an der Schule zu informieren, findet der Elternabend "Mein Kind kommt zur Schule" statt. An diesem Infoabend erhalten Sie von den Kooperationslehrerinnen alle Informationen die sie benötigen. Der Infoabend findet meistens im Dezember statt.

Die Schulanmeldung

Zur Schulanmeldung werden alle Erziehungsberechtigte eingeladen, deren Kinder im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden. Dies betrifft sowohl die Regeleinschulung, als auch die im Vorjahr zurückgestellten Kinder. Die Schulanmeldung findet immer im März in den Räumen der Grundschule statt. Was Sie für die Anmeldung mitbringen müssen erfahren Sie in dem Einladungsschreiben, das Ihnen rechtzeitig zugesand wird. 

Wenn Sie es beabsichten einen Antrag auf "Zurückstellung vom Schulbesuch" zu stellen, müssen die tragenden Gründe hierzu vor der Schulanmeldung bei der Schulleitung bekannt sein. Die Schulleitung entscheidet in Rücksprache mit der Kooperationslehrkraft aufgrund der Sachlage über die Zurückstellung.

Der Zurückstellungsbescheid wird den Eltern von der Schulleitung schriftlich mitgeteilt. 

Die betroffenen Kinder sind, auf Verlangen der Schule, zur Teilnahme an einer pädagogisch-psychologischen Prüfung sowie zur Untersuchung des Gesundheitsamts verpflichtet.

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