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Stadt Leingarten (Druckversion)

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.eichbottschule-leingarten.de veröffentlichten Website der Eichbottschule Leingarten. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:

  • einer am 16.05.2022 im Zeitraum vom 16.05.2022 bis 17.05.2022 durchgeführten Selbstbewertung

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Youtube-Video:

  1. Beschreibung: Auf der Seite "Was ist eine Ganztagesschule" ist ein Youtube-Video hinterlegt, welches den Begriff erklärt und nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich ist.
  2. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter werden schnellstmöglich unter dem Video einen Beschreibungstext zum Inhalt des Videos hinterlegen.Untertitel oder Audiodescribtion sind nicht möglich da das Video nicht von der Schule selbst erstellt wurde.

Schaubilder:

  1. Beschreibung: Auf der Seite "Leitbild" sind Schaubilder hinterlegt welche nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich ist.
  2. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter werden schnellstmöglich einen ausführlichen Beschreibungstext zum Inhalt ergänzen.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

PDF's und Word-Dokumente:

  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Eichbottschule Leingarten kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Die Eichbottschule Leingarten ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Fehlen von leichter Sprache und Gebärdensprache:

  1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Eichbottschule Leingarten bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.05.2022 erstellt und zuletzt am 17.05.2022 überprüft und aktualisiert.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Simone Fischer
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6

70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

Telefonnummer: 0711 279-3360 (Geschäftsstelle)
Poststelle@bfbmb.bwl.de

Website:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

 

Hiermit verweisen wir auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG. Zum L-BGG § 12

http://www.eichbottschule-leingarten.de//service/impressum-service/erklaerung-zur-barrierefreiheit